Sollte die eingereichte Haarprobe für eine Analyse ungeeignet sein, könnte eine zweite Haarprobe erforderlich werden. Zusätzliche Kosten (Ausnahme Porto) entstehen dadurch nicht.
Für den Fall, dass der/die Auftraggeber/in mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein sollte oder das Ergebnis anzweifelt, besteht kein Rückerstattungsanspruch der Kosten.